Kann ich den Therapiespiegel über die Krankenkasse abrechnen ?
Die Spiegeltherapie als Behandlung kann bei ärztlicher Verordnung in der Regel über die gesetzliche Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung abgerechnet werden. Der Therapiespiegel für das Training zu Hause gehört derzeit jedoch nicht zur regulären Standardversorgung der Krankenkassen und ist meist eine Selbstzahler-Leistung.
Unsere Therapiespiegel werden häufig in der Schmerztherapie, nach Schlaganfall, bei CRPS, Phantomschmerzen oder anderen neurologischen Erkrankungen eingesetzt und dienen als ergänzendes Hilfsmittel in der Ergotherapie, Physiotherapie und Handtherapie, sowohl in der Praxis als auch in der häuslichen Rehabilitation.
In Einzelfällen beteiligen sich Krankenkassen oder private Versicherungen an den Kosten, wenn eine medizinische Begründung (ärztliches Attest) und ein Kostenvoranschlag vorliegen. Bitte klären Sie vor dem Kauf direkt mit Ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenübernahme oder teilweise Erstattung möglich ist.
Gern unterstützen wir Sie dabei und senden Ihnen auf Wunsch einen individuellen Kostenvoranschlag zu, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
